Betreuung und Hilfe im Haushalt

Betreuung und Hilfe im Haushalt

Als pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege (Pflegegrad 1 – 5) haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können Sie im Sinne des § 36 SGB XI für pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie um Hilfe bei der Haushaltsführung nutzen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Stundenweise Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung
  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Hilfe im Haushalt
  • Einkaufen

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können zudem den Entlastungsbetrag ebenfalls für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen.

Hierzu gehört:

  • Hilfe beim Duschen und Baden

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Gerne beraten wir Sie persönlich und erarbeiten mit Ihnen Ihren individuellen Pflegeplan.

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