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Betreuung und Hilfe im Haushalt
Als pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege (Pflegegrad 1 – 5) haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können Sie im Sinne des § 36 SGB XI für pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie um Hilfe bei der Haushaltsführung nutzen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können zudem den Entlastungsbetrag ebenfalls für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung einsetzen.