Unsere Leistungen
Beratungsbesuche
Wir führen auch die von der Pflegeversicherung geforderten Beratungsbesuche und Begutachtungen durch. Ausserdem beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung und unterstützen Sie bei der Beantragung der Pflegeleistungen. Die Pflegeberatung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmässigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.
Unser Beratungspersonal, hat die Ausbildung zur leitenden Pflegefachkraft und hilft Ihnen:
Sie erhalten eine Bestätigung über den durchgeführten Beratungsbesuch. Wir leiten diesen dann an die zuständige Pflegekasse weiter.
Bei Ablehnung der Beratung, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Grundpflege
Immer wieder entstehen im Leben Situationen, in denen wir nicht mehr in der Lage sind unsere grundlegenden Bedürfnisse selbstständig zu decken. Bedingt durch Krankheit, Verletzungen oder im hohen Alter benötigen wir oft Hilfe im Alltag.
Die Grundpflege umfasst die Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation gehören zu den wichtigsten Leistungen der Grundpflege. Wir führen diese Leistungen für Sie durch unsere Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen professionell durch und rechnen direkt mit den Kassen für Sie ab, um Sie und Ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten.
„Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann.“
Welche Pflegeleistungen durch Ihre Krankenversicherung gedeckt werden und Ihnen zustehen erörtern wir gerne für Sie in einem privaten Beratungsgesprächen.
Die Grundpflege kann folgenden Tätigkeiten beinhalten:
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse beantragt und durch diese genehmigt. Unsere Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Krankenkassen.
Zur Behandlungspflege gehören z. B. folgende Leistungen:
Betreuung und Hilfe im Haushalt
Das Betreuungsangebot gilt für Menschen mit eingeschränkter oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Das sind z.B. Personen mit Demenz, Kinder und Jugendliche mit Behinderung, werdende Mütter mit Komplikationen in der Schwangerschaft.
Unser Angebot:
Dieses Angebot bzw. die Leistungen der Pflegekassen, können von Personen mit und ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden.